1. Hintergrund
Die Richtlinie (RL) über den Europäischen Betriebsrat (EBR-RL) mit der 94/45/EG stammt aus dem Jahre 1994. Bereits damals war in der RL selbst vorgesehen, dass spätestens zum 22. 9. 1999 die Anwendung der RL überprüft wird und erforderlichenfalls entsprechende Änderungen vorgenommen werden. Mit beinahe neun Jahren Verspätung hat die Europäische Kommission dann im Juli 2008 auch einen konkreten Vorschlag zur Neufassung der EBR-RL vorgelegt. Das erklärte Ziel dieses Vorschlags ist "die Wirksamkeit der Rechte der Arbeitnehmer auf länderübergreifende Unterrichtung und Anhörung zu gewährleisten, den Anteil der Europäischen Betriebsräte zu erhöhen, die Rechtssicherheit zu erweitern und eine bessere Abstimmung der Richtlinie zum Thema Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer sicherzustellen".

