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Ersatzruhe - Arbeit Sonntag/Montag

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2008, A 10infas 2008, 25 Heft 1 v. 1.1.2008

Ersatzruhe ist für die während der Wochenendruhe geleistete Arbeitszeit zu gewähren, die 36 Stunden vor Arbeitswochenbeginn anfällt.

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