Hat die Arbeitnehmerin jeweils von Mai bis August Teilzeit gearbeitet und wird sie im September per Ende Dezember gekündigt, ist für die Abfertigung ein Beobachtungszeitraum von 12 Monaten zu bilden.
Hat die Arbeitnehmerin jeweils von Mai bis August Teilzeit gearbeitet und wird sie im September per Ende Dezember gekündigt, ist für die Abfertigung ein Beobachtungszeitraum von 12 Monaten zu bilden.