Die Entlassung eines Arbeitnehmers, der sich nur kurzfristig an die Vereinbarung, Dienst- und Privatgespräche auf dem Handy streng zu trennen, hielt und in der Folge erneut und in beachtlichem Umfang Privatgespräche auf Unternehmenskosten führte, ohne dies aufzuzeigen, ist gerechtfertigt.