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Entlassung - Führen von Privatgesprächen auf dem Dienst-Handy

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2007, A 67infas 2007, 171 Heft 6 v. 1.11.2007

Die Entlassung eines Arbeitnehmers, der sich nur kurzfristig an die Vereinbarung, Dienst- und Privatgespräche auf dem Handy streng zu trennen, hielt und in der Folge erneut und in beachtlichem Umfang Privatgespräche auf Unternehmenskosten führte, ohne dies aufzuzeigen, ist gerechtfertigt.

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