Wird das Dienstverhältnis nach einer Arbeitnehmerkündigung um einen Monat verlängert und dann einvernehmlich beendet, steht dem Arbeitnehmer eine Abfertigung zu.
Wird das Dienstverhältnis nach einer Arbeitnehmerkündigung um einen Monat verlängert und dann einvernehmlich beendet, steht dem Arbeitnehmer eine Abfertigung zu.