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Nebenbeschäftigung im Baugewerbe - kein Entlassungsgrund

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2005, A 28infas 2005, 70 Heft 3 v. 1.5.2005

Ein Arbeitnehmer war vom 1. 11. 1976 bis zu seiner Entlassung vom 25. 8. 2003 als Angestellter bei der Arbeitgeberin beschäftigt. Die Arbeitgeberin betreibt ein Handelsunternehmen, wobei sie in Österreich Baustoffe für das Baugewerbe und -nebengewerbe vertreibt, welche von ihrer Muttergesellschaft in Deutschland produziert werden. Die Arbeitgeberin beschäftigt sich jedoch nicht mit der Verarbeitung dieser Baustoffe. Der Arbeitnehmer hatte nach der Absolvierung einer Installateurlehre eine einjährige Baufachschule in der Schweiz und zahlreiche Seminare zum Thema Bauchemie besucht. Seine Aufgabe war es, die ca 250 Produkte (zB Bitumenprodukte, Betonzusätze, Kleber sowie Fliesenlegerbedarf etc) namens der Arbeitgeberin anzubieten und zu verkaufen und Kunden zu beraten. Auch die Akquirierung neuer Kunden zählte zu seinen Aufgaben als Außendienstmitarbeiter. Im Zuge seiner langjährigen Tätigkeit wurde sein Dienstvertrag mehrmals geändert, insbesondere was die Provisionshöhe anlangte. Der zuletzt aktuelle Inhalt seines Arbeitsvertrages stammt aus dem Jahr 1995 und lautet unter Punkt III wie folgt:

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