Der Arbeitnehmer war bei der Arbeitgeberin seit Februar 1980 als Maklerbetreuer beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis ist der Kollektivvertrag für die Angestellten des Versicherungsinnendienstes (KVI) anzuwenden.
Der Arbeitnehmer war bei der Arbeitgeberin seit Februar 1980 als Maklerbetreuer beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis ist der Kollektivvertrag für die Angestellten des Versicherungsinnendienstes (KVI) anzuwenden.