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Erlöschen des gesetzlichen Vorausvermächtnisses (Wohnungsgebrauchsrechts) bei Wiederverehelichung

RechtsprechungLiegenschaftsrechtBearbeiter: Cornelius Schwärzler/Jakob SollerederImmoZak 2025/11ImmoZak 2025, 20 Heft 1 v. 3.3.2025

ABGB: §§ 521, 745, 901, 1266

Das gesetzliche Vorausvermächtnis des Wohnrechts nach § 758 aF ABGB (nunmehr § 745 ABGB) resultiert ebenso wie der Unterhaltsanspruch des überlebenden Ehepartners (§ 747 ABGB idgF) aus dem Familienrecht und hat daher Unterhaltscharakter. Es erlischt wie das Recht auf Unterhalt bei Wiederverehelichung des Berechtigten (§ 747 iVm § 94 ABGB analog).

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