Gemäß hgRsp hat ein Gastwirt - nach Maßgabe seiner allgemeinen vertraglichen Verkehrssicherungspflichten - für die Sicherheit seines Lokals (samt Außenbereich) zu sorgen und die den Gästen zur Verfügung gestellten Flächen in verkehrssicherem und gefahrlosem Zustand zu erhalten.

