Nach der Rsp liegt eine auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit vor, wenn planmäßig unter zweckdienlichem Einsatz materieller und immaterieller Mittel, in der Regel unter Mitwirkung einer arbeitsteilig kooperierenden Personengruppe, auf einem Markt laufend wirtschaftlich werthafte Leistungen gegen Entgelt angeboten und erbracht werden. Als Kriterien dafür führt die Rsp etwa an: die Beschäftigung von dritten Personen, eine Mehrzahl dauernder Vertragspartner, die eine nach unternehmerischen Grundsätzen geführte Buchhaltung erfordert, die Erforderlichkeit der Einschaltung von anderen Unternehmern oder Erfüllungsgehilfen und längerfristige Vertragsbindungen.

