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Nachbarrecht - Immissionen eines Fußballplatzes

Aktuellste LeitsätzeJudikaturHerbert Rainerimmolex-LS 2026/24immolex-LS 2026, 124 Heft 4 v. 17.4.2026

Nach der Rsp liegt eine behördlich bewilligte Anlage iSd § 364a ABGB nur dann vor, wenn die Genehmigung in einem Verfahren erfolgte, in dem die Berücksichtigung der Interessen der Nachbarn in derselben oder doch in gleich wirksamer Weise vorgesehen ist, wie im allgemeinen Verfahren zur Genehmigung von Betriebsanlagen nach der Gewerbeordnung. Nur unter dieser Voraussetzung ist es gerechtfertigt, dem Grundnachbarn das aufgrund seines Eigentumsrechts an sich gegebene Untersagungsrecht zu nehmen und ihn auf einen Ersatzanspruch zu verweisen. Eine nur im vereinfachten Verfahren nach § 359b GewO genehmigte Anlage ist keine behördlich genehmigte Anlage iSd § 364a ABGB.

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