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Verteilung der Gesamtkosten

Aktuellste LeitsätzeJudikaturHerbert Rainerimmolex-LS 2026/8immolex-LS 2026, 44 Heft 2 v. 13.2.2026

Der Anteil eines Mietgegenstands an den Gesamtkosten des Hauses bestimmt sich - vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung zwischen dem Vermieter und allen Mietern des Hauses und der Ausnahmebestimmung des § 17 Abs 1a MRG - nach dem Verhältnis der Nutzfläche des Mietgegenstands zur Nutzfläche aller vermieteten, vom Vermieter benützten oder trotz ihrer Vermietbarkeit nicht vermieteten Wohnungen oder sonstigen Mietgegenstände des Hauses.

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