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Anerkennung als Hauptmieter

Aktuellste LeitsätzeJudikaturHerbert Rainerimmolex-LS 2026/6immolex-LS 2026, 44 Heft 2 v. 13.2.2026

Materiell-rechtliche Voraussetzung für die Anerkennung als Hauptmieter nach § 2 Abs 3 MRG ist das Vorliegen eines Umgehungsgeschäfts. Die Umgehungsabsicht muss bei beiden Parteien des formellen Hauptmietvertrags gegeben sein, wobei es genügt, wenn sie die Umgehung wenigstens in Kauf nahmen.

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