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Beschluss über Mietzinsrückstand

Aktuellste LeitsätzeJudikaturChristian Praderimmolex-LS 2025/59immolex-LS 2025, 232 Heft 7 und 8 v. 28.7.2025

Die Bestimmung des § 33 Abs 2 Satz 2 MRG ist eine reine Verfahrensvorschrift, deren Nichtbeachtung mit dem Berufungsgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens zu rügen ist. Ebenso fällt die Verletzung der richterlichen Anleitungspflicht gem § 182a ZPO unter den Rechtsmittelgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens.

8 Ob 60/25v

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