Ein Bestandvertrag über eine unbewegliche Sache setzt nicht voraus, dass dem Bestandnehmer die ausschließliche Nutzung des Bestandgegenstands eingeräumt worden ist. Zum anderen kann das Entgelt auch in einer einmaligen (Geld-)Leistung bestehen. Diese einmalige Leistung kann neben laufenden Entgeltzahlungen aber auch als einzige Gegenleistung vereinbart werden.
4 Ob 45/24g