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Keine Verfassungswidrigkeit des Bestellerprinzips

Aktuellste LeitsätzeJudikaturChristian Praderimmolex-LS 2025/37immolex-LS 2025, 117 Heft 4 v. 10.4.2025

§ 17a MaklerG dient dazu, Mieter finanziell zu entlasten, dadurch die Befriedigung ihres Wohnbedürfnisses zu ermöglichen und sie vor den faktischen Machtverhältnissen am Markt zu schützen. Dies ist gerechtfertigt, sodass § 17a MaklerG weder gegen den Gleichheitsgrundsatz noch das Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verstößt.

G 168/2024

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