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Baugebrechen: Adressaten im WE

Aktuellste LeitsätzeJudikaturChristian Praderimmolex-LS 2025/24immolex-LS 2025, 81 Heft 3 v. 11.3.2025

Gem § 129 Abs 10 BO ist jede Abweichung von Bauvorschriften einschließlich der Bebauungsvorschriften zu beheben. Ein vorschriftswidriger Bau, für den eine nachträgliche Bewilligung oder Kenntnisnahme einer Bauanzeige nicht erwirkt worden ist, ist zu beseitigen. Gegebenenfalls kann die Baubehörde Aufträge erteilen; solche Aufträge müssen erteilt werden, wenn augenscheinlich eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen besteht. Aufträge sind an den Eigentümer (jeden Miteigentümer) des Gebäudes oder der baulichen Anlage zu richten; im Falle des WE sind sie gegebenenfalls an den WEer der betroffenen Nutzungseinheit zu richten.

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