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100 % Mietzinsminderung und grobes Verschulden

Aktuellste LeitsätzeJudikaturChristian Praderimmolex-LS 2025/12immolex-LS 2025, 44 Heft 2 v. 13.2.2025

Durch die Bejahung eines groben Verschuldens, wenn der Mietzins wegen Lärmbelastung (durch Mäusegetrappel und Schädlingsbefall in der Wohnung durch Mäuse an drei Tagen im zweiten Monat), einem gelegentlichen Druckabfall in der Wasserversorgungsleitung zwischen Juni 2021 und April 2023 (mit insgesamt vier Beeinträchtigungen in der Dauer von jeweils ca zwei Tagen), abgeblättertem Putz an der Außenfassade, Verfärbungen und einem (einen Millimeter keinesfalls übersteigender) Riss in der Länge von 60 bis 70 cm des Putzes im Nebeneingangsbereich (Stiegenhaus), einer die Nutzung nicht beeinträchtigenden schadhaften Stelle der Pflasterung vor dem Carport des Bekl, einem defekten Außenrollo und einem Scheuern der Wohnungseingangstüre (aufgrund falscher Adjustierung samt der dadurch hervorgerufenen kleinflächigen Absplitterung der äußersten Schicht des Laminatbodens) zur Gänze nicht bezahlt wird, wird der den Gerichten eingeräumte Beurteilungsspielraum nicht überschritten.

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