Dem Liegenschaftseigentümer steht grundsätzlich kein Anspruch darauf zu, dass sich auf seiner Liegenschaft stehende Bäume über die Grundgrenze auf die Nachbarliegenschaft ausdehnen können. Der Entzug von Entfaltungsraum für einen auf der Nachbarliegenschaft wachsenden Baum idS, dass sich dieser nicht über die Grundgrenze entfalten kann, kann nicht als schädigende "Einwirkung" von einem Grundstück auf ein anderes verstanden werden und stellt daher auch keine Immission iSd § 364 Abs 2 ABGB dar.

