Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der WE-rechtlichen Qualifikation der Aufnahme von Verbesserungsdarlehen seitens der EigG.
Schlagwörter:
Verbesserung; Darlehen; Darlehensfinanzierung; außerordentliche Verwaltung; wichtige Veränderungen; Mehrheitsbeschluss; Einstimmigkeit.