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Zur Verjährung des Betriebskostenabrechnungsanspruchs

MietrechtRechtsprechungJudikaturStephanie Kulhanekimmolex 2025/20immolex 2025, 52 - 53 Heft 2 v. 13.2.2025

Für den Anspruch des Hauptmieters auf (Lift-)Betriebskostenabrechnung iSd § 21 Abs 3 Satz 2 MRG gilt die dreißigjährige Verjährungsfrist. Eine analoge Anwendung der dreijährigen Verjährungsfrist (etwa von § 34 Abs 1 WEG, § 5 Abs 4 KlGG und § 27 Abs 3 MRG) kommt mangels planwidriger Lücke nicht in Betracht.

5 Ob 76/24y

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