Ein von der Anwendung des MRG ausgenommenes Benützungsverhältnis an einer Dienstwohnung kann - auch konkludent, etwa nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses - in einen dem MRG unterliegenden Mietvertrag umgewandelt werden.
9 Ob A 30/25i
Ein von der Anwendung des MRG ausgenommenes Benützungsverhältnis an einer Dienstwohnung kann - auch konkludent, etwa nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses - in einen dem MRG unterliegenden Mietvertrag umgewandelt werden.
9 Ob A 30/25i
