Einwendungen, die die (relative) Nichtigkeit einer Wertsicherungsvereinbarung betreffen, wie etwa ein behaupteter Verstoß gegen § 6 Abs 1 Z 5 oder § 6 Abs 2 Z 4 KSchG bzw § 879 Abs 3 ABGB, steht die Unzulässigkeit des (außerstreitigen) Rechtswegs entgegen.
5 Ob 110/24y

