Der einzelne WEer kann einem Begehren der vom Verwalter vertretenen EigG auf Zahlung ausständiger Betriebskostenakonti für die laufende Abrechnungsperiode keine Gegenforderung(en) aus (angeblich) bevorschussten Aufwendungen für die Liegenschaft aufrechnungsweise entgegenhalten.
5 Ob 11/25s

