Auch wenn größere Erhaltungsarbeiten aus der Rücklage finanziert werden können, kann der WE-Bewerber, der kein Gutachten über den Bauzustand der allgemeinen Teile des Hauses, insb über in absehbarer Zeit (ungefähr zehn Jahre) notwendig werdende Erhaltungsarbeiten erhalten hat, den WE-Organisator auf Zahlung des seiner Wohnung zugeordneten Anteils an den Sanierungskosten in Anspruch nehmen. Er muss nicht die Zahlung in die Rücklage fordern.
4 Ob 145/23m