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Haftung des Verwalters gegenüber WEern

WohnungseigentumsrechtRechtsprechungJudikaturFritz Ibyimmolex 2024/145immolex 2024, 340 - 342 Heft 10 v. 15.10.2024

Der Verwalter im WE steht in keinem unmittelbaren Rechtsverhältnis zu den einzelnen WEern, sondern nur zur EigG. Eine Vertragshaftung des Verwalters gegenüber dem einzelnen WEer kommt daher nur dann in Betracht, wenn Schutz- und Sorgfaltspflichten zugunsten Dritter, deren Rechtssphäre in den Schutzbereich des Verwalters einbezogen ist, verletzt werden.

5 Ob 160/23z

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