Im Fall einer Scheidung hat die Frage, was mit der zuvor gemeinsam genutzten Eigentumswohnung passiert, wesentliche Bedeutung. Hier macht es einen Unterschied, ob es sich um die Eigentumswohnung eines Partners oder um eine Eigentümerpartnerschaft handelt und ob es um die bisherige Ehewohnung geht. Aufteilungsrechtliche und wohnrechtliche Aspekte gehen dabei Hand in Hand.
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