Seit dem Jahr 2018 ist die Eigennutzung von touristisch gewidmeten Chalets und Apartments in Salzburg untersagt. Andernfalls liegt laut einem aktuellen Erkenntnis des VwGH illegale Zweitwohnsitznutzung vor.
Seit dem Jahr 2018 ist die Eigennutzung von touristisch gewidmeten Chalets und Apartments in Salzburg untersagt. Andernfalls liegt laut einem aktuellen Erkenntnis des VwGH illegale Zweitwohnsitznutzung vor.
