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Bewertung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke gemäß § 6 Salzburger Grundverkehrsgesetz

Fachbeiträge RechtSteuerrechtGerald Schlagerimmo-aktuell 2025, 238 - 241 Heft 6 v. 15.12.2025

Die Salzburger Grundverkehrsgesetze 1993 und 2001 haben die Wertermittlung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken im Sinne eines „ortsüblichen Preises“ verlangt, wobei gemäß Judikatur eine Überschreitung dieses Wertansatzes um bis zu 20 % behördlich akzeptiert wurde.

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