In jüngster Zeit sind zahlreiche Beiträge zur Frage der offenkundigen Unangemessenheit des Fixpreises erschienen. Auch der OGH hat sich zuletzt mit diesem Thema befasst. Dieser Beitrag geht der Frage nach, wie die weitere Vorgangsweise nach tatsächlicher Feststellung der offenkundigen Unangemessenheit des Fixpreises sein sollte.
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