Das Budgetbegleitgesetz 2025 (BBG 2025), BGBl I 2025/25 vom 30. 6. 2025, hat deutliche Verschärfungen im Bereich der Grunderwerbsteuer (GrESt), insbesondere auch für die Übertragung von Anteilen an grundstücksbesitzenden Gesellschaften, mit sich gebracht. Dieser Beitrag setzt sich mit den Änderungen für sogenannte „Immobiliengesellschaften“ iSd § 4 Abs 4 GrEStG idF BBG 2025 auseinander, für welche in § 4 Abs 4 GrEStG eine gegenüber der allgemeinen Regelung deutlich höhere Bemessungsgrundlage, nämlich der „gemeine Wert“ iSd § 10 BewG, vorgesehen ist und bei Umgründungen anders als bisher der Normaltarif zur Anwendung kommt. Auf die zusätzlich herabgesetzten Schwellenwerte für die Anteilsvereinigung wird hier nicht eingegangen.