Die beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit für Gebäude, die ab dem 1. 7. 2020 angeschafft oder hergestellt werden, wurde für Wohngebäude im Betriebs- und Privatvermögen, die nach dem 31. 12. 2023 und vor dem 1. 1. 2027 fertiggestellt werden, erweitert. Im Jahr der Fertigstellung und in den beiden darauffolgenden Jahren kann höchstens der dreifache gesetzliche Abschreibungsprozentsatz zur Anwendung kommen. Somit kann die Abschreibung bei Vermietungen bis zu 4,5 % für drei Jahre betragen. Voraussetzung ist das Erreichen ökologischer Standards („Gebäudestandard Bronze“).