Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen passen den Mietzins an die Inflation an. Eine Vereinbarung einer Wertsicherung ist auch bei langfristigen Mietverträgen zulässig. Bei Mietverträgen, die innerhalb eines kurzen Zeitraums von zwei Monaten zu erfüllen sind, kann eine Wertsicherungsklausel allerdings unwirksam sein; insbesondere dann, wenn diese mit dem Mieter nicht ausdrücklich ausverhandelt wurde.
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