Zum Jahresende wird regelmäßig mit der Planung für das nächste Jahr begonnen. Aus steuerlicher Sicht sollte der Blick jedoch nicht sofort in das neue Jahr schweifen. Denn durch die Nutzung von Wahlrechten und Investitionen kann das steuerliche Ergebnis des laufenden Jahres noch beeinflusst werden. Im Folgenden werden einige immobilienbezogene Maßnahmen beschrieben.
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