Obwohl die nationale Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) noch auf sich warten lässt, haben große Unternehmen von öffentlichem Interesse bereits 2025 die ersten Nachhaltigkeitsberichte mit umfassenden Informationen zum Geschäftsjahr 2024 zu veröffentlichen. Von zentraler Bedeutung ist dabei das Konzept der doppelten Wesentlichkeitsanalyse, mit der berichtspflichtige Unternehmen die wesentlichen Themen hinsichtlich ihres Nachhaltigkeitsberichts ermitteln, über die sie anschließend gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu berichten haben. Im Anschluss an unseren letzten Beitrag, in dem wir einen Überblick über unterschiedliche Maßnahmen im Bereich ESG geben durften, soll in diesem Beitrag detaillierter auf die ESRS und die damit zusammenhängende Wesentlichkeitsanalyse eingegangen werden.