Im Rahmen des UmgrStG können bei Rechtsformänderungen ertragsteuerliche Folgen zumeist hintangehalten werden. Neben allgemeinen Hinweisen zu den einzelnen Artikeln des UmgrStG werden in dieser Serie die Besonderheiten iZm der Besteuerung von involvierten Immobilien behandelt. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Realteilung iSd Art V UmgrStG.
Abstract aus immo aktuell bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.