Eine Geldstrafe von 30.000 € für eine Immobilienvermieterin, die ein illegales Glücksspiellokal vermietet hat, hat jüngst Aufsehen erregt. Tatsächlich drohen Vermietern nach dem Glücksspielgesetz (GSpG) nicht nur hohe Strafen, sondern auch eine Haftung für Abgabenschulden des Mieters. Bei jährlich rund 1.000 GSpG-Kontrollen in mutmaßlichen illegalen Glücksspiellokalen sind auch annähernd so viele Vermieter mit diesen Problemen konfrontiert.