In seiner Entscheidung vom 22. 12. 2021, Ro 2021/13/0005, hatte sich der VwGH mit der Frage zu beschäftigen, ob verlorene Planungsaufwendungen bei der Ermittlung der Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen einkünftemindernd berücksichtigt werden können.
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