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CSRD – Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten

Fachbeiträge SteuernSteuerrechtKarin Fuhrmann, Bernhard Winkelbauerimmo-aktuell 2022, 124 - 128 Heft 3 v. 15.6.2022

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 21. 4. 2021 den Entwurf einer Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive; CSRD). Dieser sieht im Vergleich zur bisherigen EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (Non-Financial Reporting Directive; NFRD) eine erhebliche Ausweitung der berichtspflichtigen Unternehmen vor und zielt vor allem auf eine Erhöhung der Transparenz und der Vergleichbarkeit der offenzulegenden Informationen sowie auf eine digitale Dokumentation ab.

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