Die Begutachtungsfrist für den Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Maklergesetz geändert wird (Maklergesetz-Änderungsgesetz – MaklerG-ÄG), läuft noch bis 4. 5. 2022. Dieser Ministerialentwurf wird im Folgenden näher beleuchtet und kommentiert.
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