Als Bestandgeber stellt sich bei drohender Insolvenz des Bestandnehmers die schwierige Frage: Soll dem Bestandnehmer noch eine Ratenvereinbarung oder Stundung gewährt werden? Welche Auswirkungen hat es, wenn zu diesem Zeitpunkt bereits die Zahlungsunfähigkeit vorlag oder drohte und dies zumindest fahrlässig nicht erkannt wurde?
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