Es entspricht herrschender Lehre und Praxis, den Regelnutzwert für eine Wohnung mit 1,0 festzusetzen. Dieser Beitrag prüft die rechtlichen Grundlagen dafür und geht den Fragen nach, warum dies so ist und ob dies auch auf sonstige Räumlichkeiten zutrifft.
Schlagwörter:
Wohnungseigentum; WEG; Nutzwert; sonstige selbständige Räumlichkeit; Kfz-Abstellplatz

