Die elektrische Anlage des Mietobjekts ist oft Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen zwischen Vermietern und Mietern. Weist diese einen gesundheitsgefährdenden Mangel auf, kann dies weitreichende Konsequenzen für das Mietverhältnis haben: Nicht nur Erhaltungs- und Schadenersatzansprüche des Mieters kommen in Betracht, sondern es stehen unter anderem auch eine Mietzinsminderung und eine sofortige Vertragsauflösung durch den Mieter im Raum. Reinhard Pesek skizziert die bedeutendsten Rechtsfolgen der Inbestandgabe einer gesundheitsgefährdenden elektrischen Anlage und beleuchtet dabei die Auswirkungen der verwaltungsrechtlichen Vorschrift des § 7a Elektrotechnikverordnung 2002 auf das Mietrecht. Nach dieser Bestimmung ist bei der Vermietung einer Wohnung insbesondere sicherzustellen, dass die elektrische Anlage des Mietobjekts einen Fehlerstromschutzschalter (sog FI-Schalter) mit einem Nennfehlerstrom von nicht mehr als 30 mA aufweist.

