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(K)eine MRG-Vollausnahme bei (nicht) mehr als zwei selbständigen Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten

Rechtsprechung ImmobilienrechtSteuerrechtJohann Höllwerthimmo-aktuell 2019, 91 - 92 Heft 2 v. 1.4.2019

Bei (völliger) Eigenständigkeit eines Gebäudes kann ein Ausnahmefall dahin vorliegen, dass dieses Gebäude bei der Beurteilung der Anwendbarkeit des MRG – entgegen dem Grundsatz, dass idR alle vermietbaren Teile eines Grundbuchskörpers zusammenzurechnen sind – losgelöst von den übrigen, noch zur Grundbuchseinlage zählenden Grundstücken und Gebäuden zu betrachten ist.

5 Ob 220/18s

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