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Der beratungsbedürftige Hausverwalter

Rechtsprechung ImmobilienrechtSteuerrechtJohann Höllwerthimmo-aktuell 2019, 89 - 91 Heft 2 v. 1.4.2019

Die Pflichten eines Verwalters richten sich nach §§ 1002 ff ABGB; für ihn gilt der Sorgfaltsmaßstab des § 1299 ABGB, doch ist er kein Sachverständiger für diffizile Rechts- und Bautechnikfragen.

8 Ob 112/18f

Entscheidungen: OGH 24. 9. 2018, 8 Ob 112/18f

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