Die Krankenschwester, die im Rahmen „betreubaren Wohnens“ der Bewohnerin (= Mieterin) Dienstleistungen erbringt, gehört nicht zu jenen dritten Personen, die durch den Mietvertrag der Bewohnerin mitgeschützt sind.
6 Ob 163/18s
Entscheidungen: OGH 26. 9. 2018, 6 Ob 163/18s

