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Schutzpflichten des Vermieters bei „betreubarem Wohnen“?

Rechtsprechung ImmobilienrechtSteuerrechtJohann Höllwerthimmo-aktuell 2019, 88 - 89 Heft 2 v. 1.4.2019

Die Krankenschwester, die im Rahmen „betreubaren Wohnens“ der Bewohnerin (= Mieterin) Dienstleistungen erbringt, gehört nicht zu jenen dritten Personen, die durch den Mietvertrag der Bewohnerin mitgeschützt sind.

6 Ob 163/18s

Entscheidungen: OGH 26. 9. 2018, 6 Ob 163/18s

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