Seit mehr als sechs Jahren haben wir in Österreich die Rechtslage, dass ein Vermieter Geschäftsräumlichkeiten nur insoweit umsatzsteuerpflichtig vermieten kann, als der Mieter das Mietobjekt nahezu ausschließlich für Zwecke verwendet, die ihn nicht vom Vorsteuerabzug ausschließen.
Abstract aus immo aktuell bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

