Auch bei einem ungehörigen Verhalten des Mieters, das durch einen anderen Mieter provoziert wurde, steht dem Vermieter das Recht zu, beide Mieter oder auch nur einen von ihnen zu kündigen.
6 Ob 158/18f
Entscheidungen: OGH 25. 10. 2018, 6 Ob 158/18f
Auch bei einem ungehörigen Verhalten des Mieters, das durch einen anderen Mieter provoziert wurde, steht dem Vermieter das Recht zu, beide Mieter oder auch nur einen von ihnen zu kündigen.
6 Ob 158/18f
Entscheidungen: OGH 25. 10. 2018, 6 Ob 158/18f
