Der von den änderungswilligen Wohnungseigentümern gewünschte Liftbau würde gegen die Cottage-Servitut verstoßen. Die Gefahr, dass Eigentümer von Nachbarliegenschaften oder der Cottage-Verein rechtliche Schritte gegen die Wohnungseigentümer einleiten könnten, ist als Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen iSd § 16 Abs 2 Z 1 WEG zu werten.
5 Ob 186/18s

