Vor etwas mehr als einem Jahr hat der OGH mit Sachbeschluss vom 20. 11. 2017, 5 Ob 74/17v, die Zulässigkeit der Vorschreibung von Lagezuschlägen weiter erheblich eingeschränkt. Seit September 2018 liegt nun auch die darauf aufbauende neue „Lagezuschlagskarte“ der MA 25 vor, nach der für weite(re) Stadtteile Wiens kein Lagezuschlag mehr erlaubt wäre, selbst wenn es sich um keine Gründerzeitviertel handelt. Hinzu kommt eine fragwürdige Novelle der Wr BauO. Was die Mieter freut, wirft für Vermieter von Althäusern in den betroffenen Gebieten noch stärker als schon bisher die Frage auf, wie weit der Eingriff in ihr Eigentumsrecht und ihre Erwerbsfreiheit gehen darf.

